Börsenordnung Bonn-Beuel
Diese Börsenordnung gilt für die Reptilienbörse am 05.08.2012 im Brückenforum Bonn.
Die Börse beginnt um 8.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
Veranstalter der Börse ist:
J.K. Veranstaltungen
Jelena Kemmel
Luisenstr.86
06869 Coswig/Anhalt
Börsenverantwortlicher
Hans Kemmel
Luisenstr.86
06869 Coswig/Anhalt
1.) Transport und Unterbringung
1.1. Der Transport hat in temperaturstabilen Behältnissen stattzufinden, die ggf. mittels Wärme Akkus oder Flaschen temperiert werden müssen.
1.2. Die Tiere müssen artgerecht transportiert und vor nachteiligen Beeinflussungen geschützt werden.
1.3. Der Einlass für Tieranbieter ist von 7.00 Uhr 9.30 Uhr. Ein späterer Einlass ist bei Tieranbietern nicht möglich.
1.4. Jeder Anbieter hat sich selbst anzumelden. Nicht angemeldete Personen und Tiere werden nicht zugelassen.
1.5. Behältnisse mit Tieren sind auch während des Aufbaues in Tischhöhe abzustellen. Sie dürfen auch nicht vorübergehend auf dem Boden abgestellt werden.
1.6. Behältnisse dürfen nicht übereinandergestapelt werden. (Gilt auch Wirbellose, außer Futterinsekten)
1.7. In den Börsenräumen ist das Rauchen verboten
1.8. Weißbauchigel und andere Kleinsäuger dürfen nicht angeboten werden.
2.) Anforderung Verkaufsbehältnisse
2.1. Verkaufsbehältnisse für Wirbeltiere (außer Chamäleons) dürfen nur noch von Oben einsehbar sein. Es dürfen nur undurchsichtige Dosen verwendet werden.
2.2. außerdem geeignetes sauberes Bodensubstrat, ausreichende Lüftung, ein Minimum an Rückzugmöglichkeit . (Pflanzenteile, Kork oder ähnlichem).
2.21. Sonderregelung Chamäleons
Eine Seite des Behältnisses muß komplett als Lüftung zur Verfügung stehen. Außerdem muß ein Ast oder ähnliches in Griffstärke vorhanden sein.
Behältnisse für Chamäleons dürfen nicht von oben einsehbar sein. Also nur von einer Seite von vorne.
2.3. die Behältnisse müssen mit folgenden Daten beschriftet sein
- deutscher Name
- wissenschaftlicher Name
- Herkunft (Wildfang/ Farmzucht/Nachzucht)
- Geschlecht (soweit bekannt)
- Schutzstatus (EGV A / EGV B / BArtSV
- Haltungs- und Fütterungshinweise
- Adultgröße
Deklarationsvordrucke finden Sie auf unserer Webseite
2.4. In jedem Behältnis darf nur ein Tier gehalten werden. In begründeten Ausnahmefällen (Zuchtgruppen) sind Ausnahmen möglich
2.5. Tieren aus Feuchtgebieten benötigen ein feuchtigkeitsspeicherndes Substrat oder eine andere geeignete Möglichkeit zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. Während der gesamten Dauer der Börse sind diese Tiere regelmäßig mit Wassernebel zu besprühen. Rein aquatile Tierarten müssen im Wasser angeboten werden. Beim Anbieten im Wasser ist entweder ein Land teil notwendig, oder das Wasser muss so flach sein, dass die Tiere nicht permanent schwimmen müssen. Verschmutztes Wasser ist zu wechseln.
2.6. Das Anbieten von Wildfängen (Naturentnahmen) ist nur statthaft, wenn sichergestellt ist, dass die angebotenen Individuen in einer privaten Haltung tiergerecht gehalten werden können. Dieses kann z. B. durch den Nachweis erfolgen, dass die Tiere seit mehreren Jahren in menschlicher Obhut gehalten wurden. Sofern eine Herkunftsbescheinigung nicht ohnehin auf Grund geltender Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, kann der Käufer verlangen, dass ihm der Verkäufer eine Bescheinigung über die Herkunft des Tieres ausstellt
2.7. Bei der Besatzdichte von Futterwirbeltiere muss die Hälfte der Bodenfläche frei bleiben. Futter und Wasser muss ausreichend vorhanden sein.
3.) Tierangebot und Verkauf
3.0. Der Tieranbieter muss seine Tiere ständig beaufsichtigen.
3.1. Das Mitbringen und Anbieten von Gifttieren ist verboten.
3.2. Es dürfen nur gesunde und gut genährte Tiere angeboten werden.
Jungtiere, die ohne Muttertiere noch nicht selbständig leben können dürfen nicht angeboten werden.
3.3. Es dürfen keine Tiere an Jugendliche (Kinder) unter 16 Jahren angeboten werden.
Tiere dürfen nur bei begründeten Kaufabsichten aus den Verkaufsbehältnissen genommen werden. Ein herumreichen ist strengstens untersagt. Das Beklopfen und Schütteln von Tieren ist untersagt.
3.4. Gekaufte Tiere müssen sofort an einen geschützten Ort (Raum für das Aufbewahren schon gekaufter Tiere, alternativ am Stand des Verkäufers) gebracht werden.
3.5. Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln sind während der Veranstaltung untersagt.
3.6. Der Verkäufer muss den Käufer auf die Meldepflicht von geschützten Tieren hinweisen. Beim Verkauf von Arten des Anhanges B der EG-VO 338/97 und von Arten, die in der Anlage 1 der BArtSchV aufgeführt sind, hat der Verkäufer dem Käufer einen Herkunftsnachweis auszuhändigen, wo die erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Herkunftsnachweis muss auch einen Hinweis auf die Meldepflicht beinhalten.
4.) Besucher
4.0. Für Besucher beginnt die Börse um 10.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
4.1. Das Beklopfen oder Schütteln der Verkaufsbehältnisse ist verboten.
4.2. Nur der Verkäufer darf Tiere bei berechtigtem Kaufinteresse aus den Verkaufsbehältnissen nehmen.
4.3. Das Fotografieren auf unseren Veranstaltungen ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Hausverbot geahndet.
5.) Abschließende Regelungen
5.1. Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen nicht in die Räumlichkeiten,
in denen Tiere angeboten werden verbracht werden.
5.2. Aufnahme- und Auslieferungsbücher sowie Zuchtbücher sind von den Verkäufern im Original mitzuführen und der Unteren Landschaftsbehörde auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.
5.3. Um zu vermeiden, dass die Verkaufsbehältnisse angerempelt oder durch Unbefugte aufgenommen werden, ist es notwendig, einen Mindestabstand zwischen Besuchergang und Verkaufsbehältnissen von 20 cm sicherzustellen, realisiert durch Plakate.
Diese Börsenordnung ist von jedem Teilnehmer einzuhalten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Börse führen.
Die Börsenordnung stützt sich auf
Merkblatt Nr. 69 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. und
Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten BMVEL.
Liste der gefährlichen Tiere die in München NICHT angeboten werden dürfen.
Die TVT Leitlinien stehen HIER
BMVEL steht HIERDie Liste der gefährlichen Tiere steht HIER